Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die beiden Karnevalstage in der nächsten Woche wurden von den Schulen in Mettingen im letzten Schuljahr als bewegliche Ferientage festgelegt. In Abstimmung mit den KVG-Schule findet an beiden Tagen (Montag, Dienstag) kein Unterricht statt. Auch der Distanzunterricht findet nicht statt.
Die Schülerinnen und Schüler können nochmal durchschnaufen, bis es am Mittwoch weitergeht.
Ab dem 22.2. können die Abschlussschüler/innen wieder zur Schule kommen. In welcher Form der Unterricht (Wechselunterricht, Unterricht in festen Gruppen; Stundenplan) stattfinden soll, bekommen Sie/ihr am Donnerstag, den 18.02.21 mitgeteilt
.
Freundliche Grüße,
Klaus Ganseuer
Ab dem 22. Februar:
Mo, Die, Mi, Fr: 9-12 Uhr
Do: 15.30 - 18 Uhr
In diesem Jahr ist auch eine schriftliche Anmeldung möglich!
(mit Kopie des Halbjahreszeugnisses, Kopie des Impfstatus)
Fortsetzung des Distanzunterrichtes
23.01.2021
Liebe Schulgemeinde,
der Distanzunterricht wird ja wahrscheinlich bis zu 16. Februar fortgesetzt.
Wir versuchen bis dahin so gut wie möglich unsere Schülerinnen und Schüler zu begleiten.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich bei Fragen und Schwierigkeiten zur Verfügung. Melden Sie sich
telefonisch oder per Mail.
Für die Zeugnisausgabe stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Abholen nach bestimmten Vorgaben in der Schule (Sie erhalten noch genauere Hinweise)
- Übersenden mit der Post
- Elektronische Übermittlung der Noten auf Wunsch
Freundliche Grüße,
Klaus Ganseuer
Für die Schulaufgaben der Schülerinnen und Schüler bitten wir Sie, unsere Iserv-Plattform zu nutzen:
...weitere Informationen zu unserer Schulsozialarbeit finden Sie hier:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Schul-,%20Kultur-%20und%20Sportamt/Schulpsychologische%20Beratungsstelle/
Informationen bezüglich der Notwendigkeit
von zu Hause arbeiten zu müssen (Distanzlernen)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sie sind durch mehrere Elterninformationen über Iserv darüber informiert worden, dass es Coronafälle an unserer Schule gegeben hat. Das führt zu verschiedenen Überlegungen, die für Sie und Ihre Kinder weitreichende Konsequenzen hat.
Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch ohne direkten Schulbesuch:
Grundsätzlich sind alle Schüler*innen dazu verpflichtet am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Die Schüler in Quarantäne müssen am Distanzlernen von zu Hause aus teilnehmen.
Schüler mit positiver Testung/ Schüler in Quarantäne:
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Corona-Erkrankung oder aber aufgrund eines Kontaktes zu einer positiv getesteten Person in die häusliche Quarantäne geschickt werden, sollten Folgendes wissen und beachten:
Vorerkrankte Schüler/Vorerkrankte Familienmitglieder:
Bei vorerkrankten Schüler*innen können die Eltern die Entscheidung für den Distanzunterricht treffen. Dieses muss mit der Schulleitung abgesprochen werden. Es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Was bedeutet „Lernen von zu Hause“
Die Schüler*Innen bekommen Aufgaben über Iserv zur Verfügung gestellt.
1.) Distanzunterricht bedeutet das Lernen von zu Hause. Im Normalfall erhält Ihr Kind in diesem Fall von den Fachlehrer*innen Aufgaben über die Plattform Iserv. In den letzten Wochen haben wir das Abrufen, Bearbeiten und Hochladen von Ergebnissen mit allen Klassen geübt, sodass ihre Kinder im Falle einer Quarantäne gut vorbereitet sind und von zu Hause aus arbeiten können.
2.) Sollte es Schwierigkeiten beim Distanzlernen z.B. durch eine schlechte Internetverbindung geben, sollten Sie dieses unbedingt zurückmelden, damit wir nach alternativen Lösungen suchen können.
3.) Der Distanzunterricht ist gleichzusetzen mit dem Präsenzunterricht in der Schule. Es besteht also eine Schulpflicht. Das bedeutet auch, dass die Schüler*innen täglich per Telefon oder digital über ISERV erreichbar sein müssen und verpflichtet sind, die Aufgaben zu erledigen. Sollte es bei der Bearbeitung der Aufgaben Fragen oder Probleme geben, besteht die Pflicht, dieses zeitnah den Fachkolleg*innen zurückmelden.
4.) Wichtig zu wissen ist auch, dass die Arbeitsergebnisse aus dem Distanzlernen mit Noten bewertet werden und relevant für Versetzung und auch Abschlüsse sind. Das bedeutet, dass in diesem Schuljahr kein grundsätzlicher Anspruch auf die Übernahme in die nächste Jahrgangsstufe besteht, sondern mangelhafte Leistungen oder eine Nichterbringung von Leistungen im Distanzunterricht zu einer Nichtversetzung führen kann.
5.) Für die Schüler*innen unserer Schule, aber auch für Sie als Eltern stellt eine solche Phase der häuslichen Quarantäne, das dann in Kraft tretende Distanzlernen, aber vielleicht auch noch weitere Aspekte dieser coronageprägten Zeit, eine besondere Herausforderung dar. Dabei möchten wir Sie gerne begleiten und unterstützen.
Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie sich wie gewohnt an uns als Schulleitung und natürlich an die Klassenlehrer*innen Ihres Kindes wenden.
Ergänzend dazu soll der Kontakt während der Quarantäne zu Ihnen, aber besonders zu Ihren Kindern über unsere pädagogische Mitarbeiterin Jennifer Lutz gehalten werden.
Sie wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Sie von den Fach- oder Klassenlehrer*innen die Rückmeldung bekommt, dass Unterstützung beim Distanzlernen nötig ist und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen.
Sie können natürlich auch von sich aus Kontakt zu Frau Lutz aufnehmen, wenn sie Fragen haben und zwar entweder unter jennifer.lutz@js-mettingen.de oder unter der Telefonnummer der Josef-Schule 05452/ 505570.
Zusammenfassung:
Weitere Informationen über den Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie hier:
Die Josef-Schule ist eine Gemeinschaftshauptschule.
Sie ist die einzige Hauptschule am Ort und wird zurzeit von ca. 300 Schülerinnen und Schülern besucht.
Als weiterführende Schule bereitet sie die Schülerinnen und Schüler auf einen Beruf im Handwerk,
Dienstleistungs-, aber auch im kaufmännischen Bereich, im Handel und in der Verwaltung vor.
Praxisorientierter Unterricht garantiert eine gute Ausbildung,
inviduelle Fähigkeiten und Neigungen werden gezielt gefördert.
Bei entsprechender Qualifikation können die Schülerinnen und Schüler die Klasse 10B besuchen
und diese mit der Fachoberschulreife (FOS-Reife) abschließen.