Regelung bei extremer Wetterlage


Distanzunterricht darf von der Schulleitung nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes, eine entsprechende Mitteilung der Bezirksregierung Münster an die Schulen ergeht.

 

Dies war in diesem Winter 2025/2026 nur einmal der Fall und zwar am Montag, 12.01.2026.

 

Gibt es trotz schlechter Wetterbedingungen keine offizielle Unwetterwarnung, wird in der Schule Präsenzunterricht angeboten. Die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Entscheiden sich die Eltern gegen einen Schulbesuch, muss dies der Schule morgens mitgeteilt werden.

 

Bitte beachten Sie an solchen "Schlechtwettertagen" unsere Kommunikationsplattform IServ (Elternbriefe). Ihre Kinder können sich auch informieren, indem sie auf unseren "Infobildschirm" schauen.

Weitere Informationen zum Umgang mit extremer Witterung erhalten Sie auf der Seite des Schulministeriums.


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